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Welche Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende?

Wer sich in einer dualen Ausbildung befindet, hat ein Recht auf eine angemessene Vergütung. Für ihre Arbeit im Ausbildungsbetrieb bekommen Auszubildende eine Ausbildungsvergütung.

Wie viel Geld die Auszubildenden mindestens bekommen, ist gesetzlich geregelt. Die Mindestausbildungsvergütung gibt die untere Haltelinie für die duale Berufsausbildung vor. Darüber hinaus gibt es oft Tarifregelungen der Branchen für die Vergütung in einer dualen Ausbildung. Diese sehen nicht selten eine Vergütung vor, die deutlich höher als die gesetzliche Mindestvergütung ist. Die Tarifregelungen haben gegenüber den gesetzlichen Regelungen zur Mindestvergütung Vorrang.

Was sind die Kriterien für die Höhe der Ausbildungsvergütung?

Was eine angemessene Mindesthöhe der Ausbildungsvergütung ist, legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fest. Die Mindestvergütung gilt grundsätzlich für alle Auszubildenden, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) geregelten Beruf ausgebildet werden.
 
Alle Auszubildenden, die im Jahr 2024 eine duale Ausbildung beginnen, bekommen im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 Euro. Die Ausbildungsvergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung jährlich an – von 766 Euro im zweiten über 876 Euro im dritten bis zu 909 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Die Mindestvergütung ist dynamisch ausgestaltet. So wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

Diagramm der Mindestvergütung in der dualen Ausbildung 2024. 1. Ausbildungsjahr: 649€, 2. Ausbildungsjahr: 766€ , 3. Ausbildungsjahr: 876€, 4. Ausbildungsjahr: 909€.

Neben der gesetzlichen Mindestvergütung gibt es tarifliche Regelungen. Auf die Tarifregeln einigen sich die Arbeitgebenden einer Branche mit den zuständigen Gewerkschaften. Entscheidend für die Höhe der tariflichen Vergütung ist, zu welcher Branche der Ausbildungsbetrieb gehört. Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet eine Übersicht aller tariflichen Ausbildungsvergütungen.

Auszubildende, die mehr als die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Zeit arbeiten, müssen besonders vergütet werden oder erhalten einen Freizeitausgleich. Das ist bei Überstunden, Sonn- oder Feiertagsarbeit der Fall. Auch für die Zeit, in der Auszubildende am Berufsschulunterricht teilnehmen oder für Prüfungen freigestellt sind, muss die Vergütung weitergezahlt werden. Ausführliche Informationen zur Ausbildungsvergütung finden sich auch in der Broschüre "Ausbildung und Beruf".

Sozialversicherung und Steuern während der dualen Ausbildung

Die im Ausbildungsvertrag festgelegte Ausbildungsvergütung ist der Brutto-Betrag. Die Ausbildungsvergütung ist sozialversicherungspflichtig. Hierunter fallen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wird der jährliche Grundfreibetrag für die Lohnsteuer von ca. 1.260 Euro brutto überschritten, sind auch Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer abzuziehen. Der Betrag, der nach Abzug aller Abgaben übrigbleibt und auf dem Konto der Auszubildenden landet, ist das Netto-Gehalt. Wenn Auszubildende krankheitsbedingt nicht arbeiten können, wird die Ausbildungsvergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

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