Navigation und Service

Ausbildereignung, Eignung der Ausbildungsstätte

§§ 28–30 BBiG

Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbil­ dungsstätte für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der betrieblichen Fachkräfte steht.

Die Eignung der Ausbildungsstätte liegt in der Regel vor, wenn sie über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Was ein kleinerer Betrieb nicht abdecken kann, darf auch durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in Lehrwerkstätten und anderen außer­ oder überbetrieblichen Einrichtungen) vermittelt werden. Möglich ist auch der Zusam­ menschluss mehrerer Betriebe im Rahmen einer Verbundausbildung (siehe Kapitel   I 5). Für die Berufsausbildung in landwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Berufen können darüber hinaus durch gesonderte Rechtsverordnung zusätzliche Anforderungen an die Ausbildungsstätte gestellt werden.

Hinweis zur Webanalyse

Für die Verbesserung unseres Webangebots wollen wir die Nutzung der Website analysieren und auswerten. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche umgehend anonymisiert werden, und das Setzen des erforderlichen Cookies zu diesem Zweck bitten.

Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die Datenschutzerklärung unter „Datenverarbeitung durch den Besuch dieser Internetseite“ widerrufen.

Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher und Besucherinnen unsere Website nutzen. Die Statistik-Software läuft im Auftrag des BMBF ausschließlich auf den Webservern unseres Dienstleisters „ITZBund“. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Das Cookie hat eine Gültigkeit von einem Monat und löscht sich anschließend von selbst. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Unabhängig von Ihrer Entscheidung, wird Ihre Interaktion mit dem Banner ebenfalls in Form eines Cookies im Endgerät gespeichert und beim nächsten Besuch innerhalb eines Monats, automatisiert abgerufen, so dass der Banner in diesem Zeitraum nicht erneut angezeigt wird.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Wer unsere Dienstleister sind, können Sie im Impressum unter folgendem Link nachlesen: Impressum.